PresseInformation
Meisterpflicht steht vor der Rückführung
Die Gespräche des Zentralverband für Raum und Ausstattung (ZVR) mit der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD waren erfolgreich
Die Regierungskoalition in Berlin hat sich darauf geeinigt, für einige Handwerksberufe, darunter auch der des Raumausstatters, die Meisterpflicht wieder einzuführen. Dies beschlossen gestern, am 09. September 2019, der Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann, der SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sowie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Dazu soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zügig einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, um Anfang 2020 eine Änderung der Handwerksordnung anzustoßen, heißt es in der offiziellen Pressemeldung der Bundesregierung.
„Wir sind erleichtert, dass unsere monatelangen und intensiven Gespräche zu diesem wichtigen Qualitätsmerkmal Früchte tragen“, sagt Harald Gerjets, Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung. „Mit dem gestrigen Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe wird unser geschlossenes Auftreten als Zentralverband belohnt“, so Gerjets weiter.
Teil der Reform der Handwerksordnung werden die zwölf Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer sein. Damit kommen zwölf von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 kommen, aber nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.
„Die Rückführung des Raumausstatter Handwerks ist ein wichtiges Zeichen für die Sicherung von Qualitätsstandards und Zukunftsperspektiven für das Handwerk, für das ich seit 15 Jahren kämpfe“, so Helmut Schmidt, Vizepräsident des ZVR, „der Meisterbrief sichert Transparenz beim Kunden und Fachkräfte für die Branche“, kommentiert Schmidt die Entscheidung der Arbeitsgruppe weiter.
Pressekontakt:
Zentralverband
Raum und Ausstattung (ZVR)
Monika Franzen
Emil-von Behring Str. 5 D-60439 Frankfurt am Main
+ 49 69 95 80 95 503
a.gerigk@zvr.de www.zvr-info.de Frankfurt, 10. September 2019
50. Jahre Raumausstattung Krah
Bei Federweißem und Zwiebelkuchen feierte die Raumausstattung Krah in Herschbach b. Selters ihr 50.jähriges Betriebsjubiläum. Gegründet im Oktober 1959 von Hubert Krah wurde das Unternehmen 1997 vom jetzigen Inhaber, Raumausstattermeister Klaus-Hubert Krah, übernommen, der sich damit einen Kindheitswunsch erfüllt und diesen in beeindruckender Weise umgesetzt hat. Im Laufe der Jahre stellte Krah sich mehr und mehr auf die Kundenwünsche ein und baute sein Angebot kontinuierlich aus. Mittlerweile werden alle Bereiche des Raumausstatterhandwerks abgedeckt. Mit der Eröffnung des Ingenieurbüros für Innenarchitektur seiner Ehefrau Almut Krah, Dipl.-Ing. (FH) für Innenarchitektur und Maler- und Lackierergesellin, im Jahre 2007, wurde das Kundenangebot komplettiert und die Beratung aus einer Hand gewährleistet. Zum Mitarbeiterteam gehören außerdem eine weitere Raumausstattermeisterin und eine Auszubildende. Zum Jubiläum gratulierten der Obermeister der Innung für Raum und Ausstattung RWW, Jörg Heinen und die Geschäftsführerin der KHS RWW, Elisabeth Schubert. Sie überreichten die Jubiläumsurkunden der Innung und der Handwerkskammer Koblenz und wünschten für die Zukunft alles Gute.
Raumausstattung Peter Schmidt feiert
Am 30.01.2009 feierte die Raumausstattung Peter Schmidt in Altenkirchen ihr 25. jähriges Firmenjubiläum. Im Laufe der Jahrzehnte entwickelte sich das ursprüngliche „Einmann-Unternehmen“ zu einem kleinen, mittelständischen Betrieb mit mehreren Mitarbeitern. Die Leistungsschwerpunkte des Unternehmens liegen im Bereich Gardinen, Dekoration und Innenausrichtung. Auf einer Verkaufsfläche von 200 m² haben Kunden die Möglichkeit, ihre Auswahl aus einem umfangreichen Sortiment zu treffen.